Die der Kanzlei der Unterzeichnerin vorliegenden BCI-Fällen können nun endlich weitergeführt werden. Das Landgericht (Strafgericht) Düsseldorf hat vereinzelt nunmehr die Strafakte übersandt. Da es sich um mehrere 10tausend Seiten handelt, wurde die Strafakte größtenteils auf DVD gebrannt und übermittelt. Allein die von der zuständigen Staatsanwältin verfasste Anklageschrift umfasst etwa 560 Seiten.

Die bisher 11 Beschuldigten wurden auch angeklagt. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass es sich bei der BCI um ein reines Schneeballsystem handelt und sämtliche Anleger betrogen wurden. Eine nachvollziehbare Geschäftstätigkeit des Unternehmens gab es nicht. Die Geschäftstätigkeit der BCI bzw. ihrer Drahtzieher beschränkte sich drauf, die von Anlegern eingezahlten Gelder für sich „sauber zu waschen“ und dafür immerzu neue Auslandskonten zu eröffnen. Außerdem wurden die Anlageberater –deren Hilfe sie sich bedienten- derart geschult, dass sie die Anleger von einer Beteiligung in die BCI zu überzeugen wussten. Sie wurden sogar dahingehend geschult, die Kunden von beabsichtigten Kündigungen abzuhalten. Auf die Frage nach der Sicherheit der Anlage sollten die Berater beispielsweise antworten: „Die Anlage ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“.

Die Verantwortlichen der BCI haben das Beratersystem hierarchisch aufgebaut und jedem Berater jährlich mindestens 6 % Provision von der Anlagesumme zufließen lassen. Die kriminelle Energie der Verantwortlichen kommentierte selbst die Staatsanwaltschaft mit „enorm hoch“. Zumindest bei den Hauptverantwortlichen wird mit hohen Haftstrafen gerechnet.

Wie sehr sich die Hauptverantwortlichen an den Anlegergeldern persönlich bereichert haben, ist auch daran zu erkennen, welche Summen von der Staatsanwaltschaft im Rahmen des dinglichen Arrestes -insgesamt über 61 Mio €- bei den Beschuldigten sichern konnte.

Fest steht zwar, dass die BCI vermögenslos ist, jedoch werden wir namens und in Vollmacht unserer Mandanten die Drahtzieher der BCI persönlich in die Haftung nehmen und in die arrestierten Gelder vollstrecken.

Köln, 01.07.2013


Rechtsanwältin Nora Thiele

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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