Einer der größten Finanzskandale seit der Lehmann-Pleite
Im Februar 2013 wurden gleichzeitig in sieben Bundesländern, insbesondere in Hessen, Hamburg und Bayern unter einem Großeinsatz Durchsuchungen durch die zuständigen Staatsanwaltschaften durchgeführt und Vermögenswerte im Gesamtvolumen von über 100-Millionen Euro sichergestellt. Gegen sechs Haupttäter wurden Haftbefehle vollstreckt und weitere Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen. Insgesamt wird bisher gegen etwa 50 Beschuldigte ermittelt, so die Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Die umfangreichen Ermittlungen richten sich gegen ein durch die Haupttäter und Gründer der S&K-Gruppe (Deutsche S&K Sachwert AG) groß angelegtes Betrugssystem. Mit Hilfe eines Schneeballsystems wurden Anlegergelder betrügerisch erlangt und fortlaufend veruntreut. Der Schaden soll laut Staatsanwaltschaft Frankfurt im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen und mehrere tausend Anleger betreffen. .
Die Haupttäter sollen die betrügerisch erlangten Anlegegelder für ihren extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil verwandt haben. Besonders nach der Lehmann-Pleite im Jahre 2008 hofften die Anleger durch die Anlage in einen Immobilienfond, ihr Geld sicher angelegt zu haben. Über die Tatsache, dass die S&K, die fünf Immobilienfonds als reine Vertriebsprodukte konzipierte und ein Renditeversprechen von 12 % völlig unrealistisch ist, wurden die Anleger von ihren Anlageberater hingegen überwiegend nicht aufgeklärt. Die Rendite eines soliden Immobilienfonds liegt momentan bei etwa 4 bis 4,5 %, höhere Renditen (bis zu etwa 7 %) sind zwar möglich, aber auch mit einem höheren Risiko verbunden.
Der Anlageberater ist verpflichtet, anlage- und anlegergerecht zu beraten. Eine solche ordnungsgemäße Beratung umfasst viele Einzelheiten, die im Zweifel alle genauestens durchzuprüfen sind. Eine Anlage muss in jedem Fall zu dem Investitionsprofil und den Wünschen des Anlegers passen. Darüber hinaus ist der Anlageberater verpflichtet, seinen Kunden über das Totalverlustrisiko aufzuklären. Dem Anleger muss also bewusst werden, dass er sein eingesetztes Kapital mit dem Investment auch vollständig verlieren kann. Soweit eine solche ordnungsgemäße Aufklärung nicht erfolgt ist, steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater zu. Die in dem Emissionsprospekt enthaltenen Angaben stellen den Berater dabei nicht von der Haftung frei.
Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren teilweise auch Sparda-Banken und Sparkassen zumindest indirekt durch Tochterunternehmen an dem Vertrieb des Immobilienfonds beteiligt. Auch gegen diese Unternehmen kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.
Darüber hinaus besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Haupttäter, da diese einen Immobilienfond in betrügerischer Weise vertrieben haben.
Sollten Sie Anleger eines von der S&K-Gruppe herausgegebenen Immobilienfonds sein, so z.B. in den Deutsche Sachwerte Nr. 2 investiert haben, bietet sich eine rechtliche Überprüfung Ihrer Möglichkeiten zur Rückerlangung Ihres Anlagekapitals an. Wir beraten geschädigte Anleger der S&K Gruppe.
Köln, 07.03.2013
Rechtsanwältin Nora Thiele
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
p11 Rechtsanwälte