Die Corona-Krise führt derzeit bei vielen Betrieben zu Auftragseinbrüchen, Arbeitsausfall und auch zu kompletten Betriebsschließungen, wie im Einzelhandel, bei Gaststätten oder Frisören. Andere Betriebe haben massive Umsatzrückgänge zu verkraften. Gewerbetreibende haben Angst vor der Insolvenz, Arbeitnehmer vor Einkommensausfällen und Kündigung. Im Grundsatz gilt, dass der Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko trägt. Erfahren Sie in diesem Video, was der Arbeitgeber unter welchen Voraussetzungen tun kann, wenn das Geld fehlt, um die Arbeitnehmer weiter zu bezahlen und Arbeit fehlt oder der Betrieb geschlossen wurde.