Beim Fremdwährungskredit trifft die darlehensgebende Bank besondere Aufklärungspflichten. Werden diese nicht eingehalten, so könnte dem Verbraucher ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegen.

Spezifische Risiken beim Fremdwährungskredit

Wie jüngst der EuGH entschieden hat, birgt ein Fremdwährungskredit, also ein Darlehen auf eine andere Währung als die, in welcher man sein Einkommen bezieht, besondere Risiken.

In diesem Fall hatte die Bank ihre Kundin nicht über das sog. Fremdwährungs- oder Wechselkursrisiko aufgeklärt. Der Umstand, dass die Klägerin ihr Einkommen in einer anderen Währung erzielt, als sie verpflichtet ist auf das Darlehen zurück zu zahlen, resultiert in der konstanten Gefahr, dass der Wert der Fremdwährung im Vergleich zur eigenen Währung steigt bzw. die eigene Währung im Vergleich zur Fremdwährung sinkt. Dies hat zur Folge, dass die Höhe der Zins- und Tilgungsraten einer fortdauernden Volatilität (Schwankungen) ausgesetzt sind. Somit existiert faktisch auch keine Zinsobergrenze.

Umfang der Aufklärunspflicht

Der EuGH führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Verbraucher leicht verständlich über dieses Risiko und sämtliche Einflussfaktoren bzgl. etwaiger Währungsschwankungen aufgeklärt werden muss. Der Verbraucher soll dadurch in die Lage versetzt werden, aufgrund dieser Informationen die wirtschaftlichen Folgen für seine finanziellen Verpflichtung einzuschätzen.

Auch der BGH sieht beim Fremdwährungskredit hohe Anforderungen an die Aufklärung. Zwar weist der Senat ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Fremdwährungskredit nicht dieselben Aufklärungsanforderungen gelten können wie bei einer Kapitalanlage, dennoch unterliegt das Darlehen in einer fremden Währung besonderen Risiken, die einen höheren Maßstab an den Verbaucherschutz rechtfertigen als ein normales Darlehen. Demnach ist neben dem Fremdwährungsrisiko auch explizit über dessen Auswirkungen auf den Umfang der Zahlungspflicht des Verbrauchers aufzuklären.

Möglicher Schadensersatz

Dem nicht ausreichend belehrten Verbraucher steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Anders als bei einer Kapitalanlage steht dem Verbraucher dabei lediglich der Ersatz von Mehrkosten , die ihm durch die Wahl der Finanzierung durch einen Fremdwährungskredit entstanden sind. Dies kann jedoch je nach Wahl der Fremdwährung bereits beachtlich sein.

Gerne prüfen wir Ihren Fremdwährungskredit und beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens!

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