Umschuldung von Immobiliendarlehnsverträgen ohne hohe Gebühren möglich

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 300 Kreditverträge überprüft und festgestellt, wie wir regelmäßig in der anwaltlichen Praxis ebenso feststellen: die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen sind häufig falsch und damit unwirksam.

Häufig informieren die Kreditinstitute nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, es fehlen entscheidende Hinweise oder es finden sich ergänzende Formulierungen in der Widerrufsbelehrung, die für den Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Häufig wird auch der Adressat der Widerrufsbelehrung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form genannt.

Jeder auch noch so unscheinbare Fehler in einer Widerrufsbelehrung führt dazu, dass rechtlich gesehen, die Widerrufsfrist nicht startet. Der Widerruf kann also jederzeit noch vorgenommen werden.

Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung lohnt sich für alle, die ihr laufendes Baudarlehen gerne umschulden würden, davon aber aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung bisher Abstand genommen haben. Wird der Kreditvertrag widerrufen, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht an, da der Vertrag rückabgewickelt wird. Eine Umschuldung bietet sich aufgrund der momentanen Bauzinslage hingegen an.

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Rechtsanwältin Nora Thiele

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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