Ihre Rechte als Besitzer von Eintrittskarten

 

Das Corona-Virus beschäftigt uns und wird uns auch voraussichtliche noch lange Zeit beschäftigen. Beispielhaft sind dafür nur die sogenannten Geisterspiele (https://www.zeit.de/sport/2020-03/geisterspiele-coronavirus-bundesliga-fussball-epidemie oder die etlichen Konzertabsagen (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/konzert-absagen-corona-virus-hat-auswirkungen-auf-veranstaltungen-im-rhein-sieg-kreis-36390684).

Interessant ist jedoch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich wegen des Corona-Virus ergeben. Daher beleuchten wir in diesem Artikel insbesondere die Auswirkungen auf Großveranstaltungen, wie Konzerte oder Fußballspiele.

Der Käufer hat regelmäßig ein Interesse daran bei abgesagten Großveranstaltungen sein Geld zurückzuerhalten. Dies ist mit herkömmlichen rechtlichen Mitteln auch zu erreichen.

Es handelt sich also idR darum, dass ein Käufer ein Ticket zu so einer Veranstaltung erwirbt und dafür an den Verkäufer den entsprechenden Kaufpreis entrichtet.

Kann ein Veranstalter aufgrund eines durch die zuständige Behörde durch Verwaltungsakt ergangenes Verbot nicht leisten (so auch aufgrund des aktuellen Erlasses des Gesundheitsministeriums: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200310_erlass_grossveranstaltungen.pdf

entfällt auch sein Anspruch auf die Gegenleistung, also den Kaufpreis für das Ticket.

Der Käufer kann diesen dann zurückfordern. Sollte Ihnen die Rückforderung des Ticketpreises beim Veranstalter Probleme bereiten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an uns und schauen auf unserer Website vorbei oder rufen Sie uns unter der Nummer 0221 – 82 00 528- 0 an

 

Ihre p11 Rechtanwälte

Rechtsanwältin Nora Thiele

 

 

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