Ab dem 01.01.2016 wird mehr Kindesunterhalt fällig.
Grundsätzlich müssen beide Eltern für ihr minderjähriges Kind sorgen. Kommt es zur Trennung, ist diese Pflicht in Betreuungs- und Barunterhalt aufzuteilen. Der Elternteil, der das Kind betreut und erzieht und bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet Betreuungsunterhalt, der andere ist verpflichtet den Barunterhalt in Form einer Geldrente zu entrichten.
Die wichtigste Änderung
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhaltes. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte und dem deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die Tabelle enthält keine Gesetzeskraft: Sie ist als allgemeine Richtlinie anzusehen, die von den Gerichten zur Bemessung der Unterhaltspflicht herangezogen wird. Ausschlaggebend ist dabei das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Bis zum 31.12.2015 richtete sich der Unterhalt nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Ab dem 01.01.2016 richtet sich der Mindestunterhalt direkt am Existenzminimum der Kinder aus.
Der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab Januar 2016 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335,- € statt bisher 328,- €, ab Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384,- € statt bisher 376,- € und die Zeit bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450,- € statt bisher 440,- €. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld zur Hälfte anzurechnen. Der sich daraus ergebene Zahlbetrag ist aus der Tabelle im Anhang der Düsseldorfer Tabelle ablesbar.
Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern leben, haben künftig sogar Anspruch auf 735,- € statt bisher 670,- €. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil in Höhe von 300,- €.
Die nächste Änderung folgt bestimmt
Ab dem 01.01.2017 wird der erwartete Anstieg der Mindestunterhaltssätze zu einer erneuten Änderung der Düsseldorfer Tabelle führen.
Besuchen Sie uns jederzeit gerne!
Rechtsanwältin Kerstin Mink
Fachanwältin für Familienrecht
Köln, den 17.12.2015
p11 Rechtsanwälte
Aachener Str. 623 -625
Telefon: 0221 8200528-0
mink@p11new.cms-vorschau.com
www.p11new.cms-vorschau.com