Der Europäische Gerichtshof weist deutsche Führerscheinbehörden in ihre Schranken:

Das lang erwartete Urteil des EUGH nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) liegt nun endlich vor. Danach steht es fest:
Deutsche Führerscheinbehörden dürfen nicht die Geltung europäischer Fahrerlaubnisse ablehnen – auch wenn sie nach dem 19.01.2009 ausgestellt wurden – wenn im Wesentlichen zwei Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Sperrfrist muss bei Erteilung der ausländisch-europäischen Fahrerlaubnis abgelaufen gewesen sein.

2. Das Wohnsitzerfordernis muss erfüllt sein. Das bedeutet: Der Wohnsitz muss wirklich in dem europäischen Land, welches die Fahrerlaubnis erteilt hat, gegeben gewesen sein. Ergibt sich aus offensichtlichen – „unbestreitbaren“ – Informationen, dass das nicht der Fall war, muss die deutsche Behörde die Fahrerlaubnis nicht anerkennen.

Der Gerichtshof geht bei seiner Argumentation von dem Grundsatz aus, dass die europäischen Führerscheine (also genau genommen die dahinter stehenden Erlaubnisse, also die Fahrerlaubnisse) gegenseitig anerkannt werden müssen. Hat ein Mitgliedsstaat einen Führerschein ausgestellt, dürfen andere Mitgliedsstaaten die Richtigkeit dieser Entscheidung nicht in Frage stellen. Die Tatsache, dass das Führerscheindokument erteilt wurde, sei Beweis genug, dass die notwendigen Voraussetzungen bei Erteilung vorlagen. Daran ändert sich auch nichts, wenn z. B. in Deutschland in der Vergangenheit der Führerschein entzogen worden war, aber bei Neuerteilung in einem anderen Land die Sperrfrist abgelaufen war.

Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung würde unterlaufen, wenn also „Fremdstaaten“ einen ausländischen Führerschein auf seine Richtigkeit überprüfen dürften. Die 3. Führerscheinrichtlinie schränkt nur das Ermessen der erteilenden Behörde ein.

Diese Entscheidung freut mich sehr, bestätigt sie doch die von mir gerne wieder ins Feld geführte Argumentation. Ich meine sogar, dass die Nichtanerkennung eines ausländischen und europäischen Führerscheins ein Verstoß gegen die Souveränität des europäischen Staates ist.

Fast alle deutschen Führerscheinstellen und die Mehrheit der deutschen Gerichte sahen dies jedoch leider anders.

Gerne berate ich Sie in den Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnis.


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Magnus von Treyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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