Die gleichgeschlechtliche Ehe – was sich jetzt rechtlich ändert!
Die Ehe steht in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag verabschiedete am 30. Juni 2017 den unveränderten Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.
Mit der Ehe für alle ist die komplette Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland gemeint.
Seit 2001 gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie ist aber nur ein ähnliches Konzept. Ein Adoptionsrecht haben homosexuelle Partner in Deutschland bislang nicht. Dies ändert sich nun durch die gleichgeschlechtliche Ehe.
Wie bei jeder Ehe, sind die Partner nicht davor geschützt, dass es zu Auseinandersetzungen oder gar zur Scheidung kommen kann. Es gilt daher für alle gleichermaßen, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um Stress, Geld und Zeit zu sparen. Hierbei geht es um Fragen rund um den Güterstand, zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich, die Wahl der Steuerklasse, Erbverträge und vieles mehr.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig, um die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen und sichern Sie sich durch einen Ehevertrag ab!
Wir helfen Ihnen dabei gerne.
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p11 Rechtsanwälte
Rechtsanwältin
Kerstin Clara Mink
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