Das Landgericht Potsdam bewertet die Beitragserhöhung des privaten Krankenversicherers Axa als unwirksam. Versicherte könnten einen Anspruch auf Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen haben.
Das Gericht (Az: 6 S 80/16) bestätigte das Urteil des AG Potsdam und führt im Rahmen seiner Urteilsbegründung aus, dass der gutachterlich tätige Treuhänder, der für die Bemessung der Versicherungsbeiträge zuständig ist nicht so unabhängig ist, wie es das Gesetz vorschreibt.
Im konkreten Fall hatte ein Versicherter gegen die Beitragserhöhung der Axa geklagt. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten. Nach geltendem Recht ist nämlich ein neutraler Treuhänder als Gutachter bei der Bestimmung der Beitragshöhe für Versicherte in der privaten Krankenversicherung konsultiert werden. Dabei dürfen die Einkünfte dieses Treuhänders aus Tätigkeiten für ein Versicherungsunternehmen nicht mehr als 30 Prozent betragen. Im vorliegenden Fall ist diese Grenze überschritten. Die Einkünfte des Gutachters durch Aufträge der Axa machten weit mehr als die vorgeschriebene Grenze aus.
Somit bedarf es einer neuen Begutachtung durch einen wirklich unabhängigen Treuhänder. Sollte diese Begutachtung zum Ergebnis kommen, dass die Versicherungsbeiträge zu hoch bemessen waren, so ergäbe sich für die Versicherten ein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Axa wehrt sich gegen dieses noch nicht rechtskräftige Urteil. Dabei ist ihr bewusst, dass es sich um einen möglichen Präzedenzfall handeln könnte. Andere Versicherte könnten ebenfalls gegen die Beitragserhöhung ihrer privaten Krankenversicherung bei der Axa vorgehen. Wie es sich bei anderen Versicherungsunternehmen verhält bleibt abzuwarten.
Verbraucherschützer geben Anlass zur Hoffnung
Verbraucherschützer sehen das Problem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese stellt nämlich keine hohen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Treuhänder. Zudem sind diese Anforderungen für den Versicherten nicht transparent genug. Sollte sich diese Auffassung als berechtigt herausstellen, stünde den privat Versicherten der Rechtsweg nicht nur gegen die Axa, sondern auch gegenüber anderen Krankenversicherungen offen.
Können Sie Ihre Versicherungsbeiträge zurückverlangen?
Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, sehen wir eine Möglichkeit gerichtlich gegen Beitragserhöhungen vorzugehen. Insbesondere bei Versicherten der Axa sind die Erfolgsaussichten hoch, sofern das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden.
Wir behalten die Rechtsprechung für Sie im Auge und prüfen Ihre Unterlagen – gerne unverbindlich – auf mögliche Rückforderungsansprüche. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns mithilfe des – für Sie völlig kostenlosen – Kontaktformulars.