P&R-Container-Firmen: Ihre Ansprüche als Anleger!

(Kategorie: Bankrecht und Kapitalmarktrecht)

 

Für Sie zusammengefasst:

  • Fünf P&R-Container-Firmen sind seit März und April 2018 insolvent.
  • Damit stellt sich für die Anleger die Frage, wie viel sie von Ihrem eingesetzten Geld zurückbekommen.
  • Die Forderungen waren bis zum 14.09.2018 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
  • Grundsätzlich ist ein Totalverlust des Kapitals möglich.
  • Teilweise wurden die Anleger beim Abschluss der Anlage falsch beraten. Lassen Sie Ihre Ansprüche rechtlich von einem Fachanwalt für Kapitalmarkrecht (Rechtsanwältin Nora Thiele) prüfen.

 

Worum geht es bei den P&R-Container-Gesellschaften?

Die Anleger kauften sogenannte Direktinvestments in Schiffscontainer. Mit den Anlegern wurde damals ein Kaufvertrag abgeschlossen. P&R hat die Container vermietet und die Mietzahlungen an die Anleger ausgezahlt. Zudem wurde vereinbart, dass P&R die Container am Ende der Vertragslaufzeit zurückkauft. Die Laufzeit betrug in der Regel 3-5 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb gegen die Verantwortlichen. Der Insolvenzverwalter hat nämlich festgestellt, dass P&R Verträge über Container abgeschlossen hat, die nicht vorhanden waren. Mit diesen neu eingenommenen Geldern wurden die laufenden Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber den anderen Anlegern ausgezahlt. Dies ist jedoch strafbar.

 

Aufklärungspflicht & Schadensersatz

Die Investitionen in Schiffscontainern gehören zum sog. „Grauen Kapitalmarkt“. Solche Geschäfte sind zwar nicht illegal, sie unterliegen aber keiner staatlichen Regulierung. Also auch keiner Beaufsichtigung durch die BaFin. Die BaFin empfiehlt daher bei Investitionen in solche Produkte besondere Vorsicht. Die Stiftung Warentest warnt bei diesen Geschäften sogar häufig vor Betrug.

Daher sollsten Sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob Sie ebenfalls im Rahmen des Vertragsabschlusses falsch beraten wurden. Sodann können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Finanzberater oder -vermittler durchsetzen. Dabei helfen wir Ihnen: Ihre Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Nora Thiele, zu erreichen unter der Tel. 0221 82005280 oder per E-Mail unter thiele@p11-ra.de.

 

Verjährung beachten!

Zu dem Thema Verjährung von Ansprüchen von Anlegern allgemein können Sie an dieser Stelle hier weiterlesen. Sofern Sie aber den Finanzvermittler, der Ihnen die P&R-Container verkauft hat, verklagen möchten, gilt die Verjährungsfrist von 10 Jahren. Diese beginnt mit dem Abschluss des Vertrags bei P&R.

Diese 10-jährige Verjährungsfrist stellt allerdings für viele Anleger von P&R Containern ein Problem dar: Denn viele Anleger haben ihre ersten Container schon vor vielen Jahren gekauft und zwar direkt beim Anbieter, also ohne einen Vermittler. Später dann wurden weitere Folgeinvestitionen getätigt.

Ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Falschberatung vorliegt und ob Ihre Ansprüche gegen die beratende Bank verjährt sind, ist jedoch eine Frage, die im konkreten Einzelfall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft werden sollte.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und werden für Sie tätig.

Auch bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – rufen Sie uns an!

 

p11 Rechtsanwälte GbR

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Nora Thiele

Aachenerstr. 623-625

50933 Köln (Braunsfeld)

 

Tel.: 0221/82 00 528- 0

Fax: 0221/82 00 528-10

Email: thiele@p11-ra.de

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