Rechtsgebiete
Die p11 Rechtsanwälte haben stets klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen.
In der Regel sind juristische Fragestellungen so komplex, dass der Laie den Bestand eines Rechts- und Fachanwalts braucht.
Unsere Rechtsgebiete
Wir schützen in jedem Fall: Nutzen Sie die persönliche Rechtsberatung in der Kanzlei, um Klarheit über das juristische Problem und seine Lösungsperspektiven zu gewinnen. Denn häufig lassen sich Konflikte ohne Prozess schlichten: Wir setzen uns stets zunächst für eine gütliche Lösung ein!
Profitieren Sie vom rechtsgebietsübergreifenden Fachwissen unserer Experten, von Vernetzung und Teampower. Wir beraten Sie individuell und unter Berücksichtigung aller relevanter Perspektiven. Bei uns sind Sie immer in kompetenten Händen.
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Banken und deren Kunden gehören genauso zum Bankrecht wie alles rund um das Thema Bankengeschäfte sowie das Bankaufsichtsrecht. Zu unseren Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht gehört u.a. die Beratung in folgenden Bereichen: Anlageberaterhaftung, Widerruf von Lebensversicherungen, Aufklärungspflichten und Schadenersatz bei SWAPS und Darlehensverträge.
Arbeitsrecht
Wenn Menschen sich fast jeden Tag sehen und miteinander arbeiten, sind Konflikte am Arbeitsplatz vorprogrammiert. Im Arbeitsrecht beraten und begleiten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte bei Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Arbeitsvertrag, Zeugnis, Teilzeit, Befristung, Vergütung, Betriebsvereinbarungen, Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen umfassend und zuverlässig. Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frechen, dann kommen Sie zu uns. Seit über 15 Jahren berate ich im Bereich Arbeitsrecht. Ob es um den Aufhebungsvertrag, die Kündigung des Arbeitsvertrag oder den Arbeitsvertrag geht, wir helfen gerne weiter. Keineswegs sollten Sie davon ausgehen, dass der Ihnen vorgelegte Aufhebungsvertrag die für Sie beste Lösung ist. Lassen Sie den Aufhebungsvertrag rechtlich prüfen. Regelmäßig kann ein Anwalt für Arbeitsrecht mehr für Sie rausholen.
Zivilrecht
Die P11 Rechtsanwälte GbR hat eine umfassende Beratungskompetenz in allen Fragen des Allgemeinen Zivilrechts.
Dem allgemeinen Zivilrecht ordnen wir beispielsweise die Fälle des Kauf- und Werkrechts zu, die nicht schon in die Spezialgebiete des Bau- und Architektenrechts oder des Handelsrechts fallen. Ebenso sämtliche Fragen des Vertragsrechts.
Häufig gestellte Fragen:
Wir nehmen gerne Mandanten an, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Kosten entstehen dann lediglich in Höhe der mit der Rechtschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. In der Regel liegt die Selbstbeteiligung bei 150 € – 300 €.
Wir empfehlen sogar regelmäßig unseren Mandanten den Abschluss einer Rechtschutzversicherung, sofern sie noch keine haben. Das Kostenrisiko ohne Rechtschutzversicherung ist häufig nämlich erheblich. Besonders im Arbeitsrecht können schnell Prozesskosten entstehen, die einen Mandanten vor der Geltendmachung seiner Rechte abschrecken. Denn in arbeitsrechtlichen Verfahren trägt jede Partei grundsätzlich ihre Kosten selbst. Eine Rechtschutzversicherung kann daher sehr lohnenswert sein.
Die Frage kann leider nicht so pauschal beantwortet werden, denn die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir arbeiten allerdings grundsätzlich sehr kostentransparent. Uns ist wichtig, dass der Mandant genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Da uns auch klar ist, dass das Kostenrisiko regelmäßig für unsere Mandanten entscheidungserheblich ist. Sobald uns im Beratungsgespräch klar ist, über welchen Streitwert wir reden, können wir Ihnen die Kosten aufzeigen. In den meisten Fällen ist der Streitwert sehr schnell klar, so z.B. wenn unser Mandant eine Forderung (Geld) gegenüber einer anderen Person hat. Der Streitwert ist dann genau diese Forderung. Zinsen und Anwalskosten sind „nur“ Nebenforderungen und erhöhen den Streitwert nicht. Das heißt schon beim ersten Beratungsgespräch können wir Sie über die Kosten aufklären und Ihnen eine Entscheidungshilfe mit nach Hause geben.
Grundsätzlich empfelhen wir: zögern Sie nie nach den Kosten zu fragen!
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist gesetzlich geregelt. Sie darf nicht höher als 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer sein. Sofern Sie uns Mandatieren, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet. Wir ziehen es deshalb vor, zunächst die Erstberatungsgebühr nicht abzurechnen. Teilweise können wir unseren Mandanten schon allein mit der Erstberatung weiterhelfen, sodass der Fall dann für ihn gelöst ist. In diesen Fällen rechnen wir die Erstberatung ab.
Auch hierüber klären wir unsere Mandanten auf.
Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die sich nicht in der finanziellen Lage befindet, einen Prozess selbst zu finanzieren. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, zögern Sie nicht, das Thema anzusprechen. Ein Rechtsanwalt kann regelmäßig nicht einschätzen, ob sich der Mandant einen Prozess finanziell leisten kann.
Prozesskostenhilfe wird aber nur in den Fällen gewährt, in denen der Fall gerichtlich verhandelt werden muss. Für die außergerichtliche Beratung und ggfs. Vertretung steht die Beratungshilfe zur Verfügung. Hierfür muss der Mandant den sog. Beratungsschein beim zu seinem Wohnort am nächsten gelegenen Amtsgericht beantragen. Und kann erst nach Ausstellung damit zu dem Anwalt seiner Wahl gehen.
In der Regel können Termine innerhalb von 2-3 Tagen vereinbart werden. In eiligen Fällen ist sicherlich auch früher ein Termin möglich, ebenso sind Telefontermine möglich. Sofern Eilbedüftigkeit besteht, teilen Sie dies bitte den Mitarbeitern am Telefon unmittelbar mit, damit diese Information entsprechend weitergegeben werden kann.
In der Regel überlässt uns der Mandant die Unterlagen, die einen Bezug zu seinem Fall haben, nach der Erstberatung. Nachdem die Akte angelegt wurde, schaut sich der zuständige Rechtsanwalt die Unterlagen kann. Eine weitergehende rechtliche Einschätzung ist somit möglich. Je nach dem was mit dem Mandanten in dem Erstberatungsgespräch vereinbart wurde, wird z.B. ein Schreiben an die Gegenseite verfasst oder in rechtlich schwierigen Konstellationen ein weiteres Gespräch mit dem Mandanten geführt und die rechtliche Situation konkreter und ausführlicher Dargelegt.
Sicherlich lassen sich manche Fallkonstellationen in der Erstberatung einschätzen oder sogar lösen. Häufig müssen aber Verträge und Sachverhalte geprüft werden, damit eine seriöse rechtliche Bewertung und anwaltliche Beratung erfolgen kann. Klar ist aber, dass jeder einzelne Schritt vorher mit dem Mandanten besprochen wird. Hierzu gehört auch, dass jeder weitere kostenauslösende Schritt ausführlich besprochen wird.
Wie schnell erhalte ich eine Ersteinschätzugne zu den Aussichten auf Erfolg in meiner Angelegenheit?
Es kommt darauf an, wie umfangreich die Angelegenheit ist. Muss der Anwalt mehrere Ordner durcharbeiten, ehe er die Sache rechtlich einschätzen kann, kann die Beurteilung schon mal 1-2 Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel aber, können wir eine Angelegenheit bereits nach 1-2 Tagen beurteilen und den Mandanten über die Erfolgsaussichten informieren. Laufen in der Sache Fristen, wird diese selbstverständlich vorgezogen.
Vorgeschrieben ist die anwaltliche Vertretung (nur) vor dem Landgericht und den übergeordneten Gerichten (OLG, BGH). Allerdings empfehlen wir, sich in Rechtsangelegenheiten frühzeitig beraten zu lassen, um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben. Wird ein Rechtsproblem im Vorfeld geklärt, lassen sich häufig hohe Kosten ersparen. Im Falle eines Prozesses ist dies häufig nicht möglich. Eine Erstberatung ist hingegen im Verhältnis eine günstige Möglichkeit, eine Ersteinschätzung der Angelegenheit zu erlangen.
Hat die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten (Deckungszusage) zugesichert, übernimmt sie in der Regel sämtliche vorgerichtlichen und prozessualen Rechtsanwaltsgebühren, zudem die Gerichtskosten, die Zeugenauslagen und gerichtlich bestellte Gutachten. Vorgerichtliche Gutachten werden in der Regel nicht von der Rechtsschutzverischerung übernommen. Abgezogen wird zudem der etwaig vereinbarte Selbstbehalt.