Bank- & Kapitalmarktrecht

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Im Bereich des Bankrechts werden u.a. die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstituten / Banken und deren Kunden geregelt.  Aber es umfasst auch die Bankengeschäfte und das Bankaufsichtsrecht.  Einige wesentliche Aspekte aus dem Bankenrecht – insbesondere im Bereich „Bank und Kunde“ –  finden Sie hier auf unserer Internetpräsenz. Es kann durchaus hilfreich sein, die Konstellation „Kunde – Bank“ durch „Anwalt Bank“ zu ersetzen.

Das Kapitalmarktrecht umfasst dem Grunde nach den Finanzmarkt für Mittel-und langfristige Kapitalbeschaffung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.

Im Bereich des Privatrechts ist jedoch in erster Linie die Rechtsbeziehung zwischen der Bank bzw. ihres Anlageberaters oder des freien Anlageberaters zu dem Anleger. Hierbei können sich folgende Problembereiche ergeben:

Falschberatung, Haftung des Anlageberaters, Prospekthaftung, Haftung der Bank, Verjährung von Ansprüchen des Anlegers, geschlossene Fonds.

Ihre Vorteile einer fundierten Rechtsberatung

Spätestens seit der Finanzkrise ist das Thema Anlageberaterhaftung sehr aktuell. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Anleger in ihren Rechten zu stärken und eine Richtlinie für Anlegerrechte geschaffen. Der Anleger kann aus verschiedenen Gründen Ansprüche gegen den Anlageberater geltend machen. Eine eingehende rechtliche Überprüfung kann sich daher in jedem Fall lohnen.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Anlagenberatung

Die Beratungs- und Aufklärungspflichten im Anlagegeschäft sind ein in letzter Zeit häufig diskutiertes Thema. Die durch die Falschberatung verursachten hohen Verluste bei Anlegern sind enorm.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen rechtlichen Beistand? Rufen Sie uns an unter 02234-2193229 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@p11-ra.de.

Widerruf Lebensversicherung

Der europäische als auch der Bundesgerichtshof haben sich auf die Seite der Verbraucher geschlagen und entschieden, dass laufende Lebens- oder private Rentenversicherungen widerrufen werden können, sofern die Widerrufsbelehrung im Versicherungsvertrag nicht ordnungsgemäß war.

Sollten Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen erhalten Sie vom Versicherer lediglich den sogenannten Rückkaufswert.

Aufklärungspflichten und Schadensersatz bei SWAPS

Bei einem Swap (zu Deutsch: Tausch) handelt es sich um risikobehaftetes Tauschgeschäft, welches verschiedene Ausprägungen haben kann. Geläufig ist der sogenannte Zinsswap.

Bei einem klassischen Zinsswap verspricht bspw. die eine Vertragspartei, einen festen Zinssatz auf einen Nennbetrag zu zahlen, während die andere Vertragspartei die Zahlung eines variablen Zinssatzes auf diesen Nennbetrag zusagt.

Darlehnsverträge

Das Darlehen in Form eines Gelddarlehens, wird regelmäßig nicht ohne eine Zinsvereinbarung ausgezahlt. Zusätzlich zu den Zinsen können verlangt der Darlehensgeber üblicherweise Kosten in Form von einer Darlehensgebühr, dessen Höhe der Darlehensgeber selbst bestimmen kann.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen rechtlichen Beistand? Rufen Sie uns an unter 02234-2193229 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@p11-ra.de.

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Unser Sekretariat hilft in allen Fällen gerne weiter. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

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