Zahlungsverkehr (EC- und Kreditkarten), Girokonten

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Im Bereich des Zahlungsverkehrs können für Sie als Kunden und Verbraucher folgende Probleme entstehen

  • Haftung für unbefugte Kontobelastungen. Hier ist insbesondere der Missbrauch von EC- bzw. Kreditkarten, unbefugte Lastschriften, gefälschte Überweisungen und Auszahlungen an unbefugte Personen zu nennen.
  • die Bank / das Kreditinstitut kündigt Ihnen Ihr Girokonto
  • die Bank lehnt die Kontoeröffnung ab
  • Probleme mit dem sog. P-Konto

Unser Tipp

Bewahren Sie Ihre Kreditkarte (und auch EC-Karte) sorgfältig auf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken verlangen die Aufbewahrung der Kreditkarte „mit besonderer Sorgfalt“, um sie vor „missbräuchlicher Verwendung zu schützen“. Gegen diese Pflicht verstoßen Sie schon dann, wenn Sie den Verlust der Kreditkarte erst mehrere Tage später bemerken. In diesem Fall haften Sie für die zwischenzeitlichen Kartenumsätze. Erst recht darf die Kreditkarte nicht gemeinsam mit der PIN aufbewahrt werden.

Gerne kümmern wir uns um ihre Angelegenheit, sprechen Sie uns an!

Persönlich beraten werden.

Bei allen Fragen ist uns der persönliche Kontakt besonders wichtig. Rufen Sie uns an, so können Fragen vorab klären oder einen Termin vereinbaren, um Ihr Anliegen umfassend zu besprechen.

Nora Thiele
Tel. 02234 – 2193 229