Diesel-Abgasskandal – Rechte geltend machen!
Der Diesel-Abgasskandal ist einer der größten Industrieskandale der deutschen Geschichte. Aufgedeckt durch amerikanische Umweltschutzbehörden, betrifft er weltweit Dieselmotoren in Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe, also auch Skoda, Audi, Seat und Porsche. Für betroffene Kunden bedeutet das: immenser Wertverlust, mögliche Langzeitschäden und nicht zu vergessen, das vermeintlich umweltfreundliche Auto ist keines.
Viele Anbieter locken mit unrealistischen Ergebnissen im Wege einer faktischen Sammelklage. In einer solchen sogenannten Sammelklage wird keine Rücksicht auf Ihre Belange als einzelner Mandant genommen.
p11 Rechtsanwälte bieten Ihnen eine individuelle juristische – und für Sie zunächst kostenfreie – Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen, sowie ein kostenloses Erstberatungsgespräch, in welchem wir zusammen herausfinden, wie wir das von Ihnen gewünschte Ergebnis am besten erreichen.
Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Möglichkeiten!
- seit dem 18.09.2015 ist bekannt, dass der VW Konzern eine Software eingesetzt hat, um die Abgaswerte seiner Fahrzeuge auf dem Prüfstand zu manipulieren.
- Rund 11 Millionen Fahrzeuge weltweit sind betroffen.
- hohe Strafzahlungen und Entschädigungen in den U.S.A.
- in Deutschland besteht ein Interesse seitens der Politik, den VW Abgasskandal „klein“ zu halten. Dies geht jedoch ausschließlich auf Ihre Kosten.
- betroffen sind Modelle der Marke VW mit EA Dieselmotoren (1,2 Liter, 1,6 Liter und 2,0 Liter).
- auch andere Fahrzeuge des Konzerns sind betroffen.
- mit Hilfe Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) können Sie online überprüfen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist. Diese Nummer finden Sie entweder im Service-Handbuch oder im unteren Bereich der Windschutzscheibe.
- VW: Überprüfung VW
- Audi: Überprüfung Audi
- Seat: Überprüfung Seat
Sie können sowohl gegen den Händler vorgehen, der Ihnen gegenüber aus dem Gewährleistungsrecht haftet, als auch gegen den Hersteller selbst.
- Gegen den Händler stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Nacherfüllung (Reparatur): Der Verkäufer wird aufgefordert den Mangel zu beseitigen. Problematisch erscheint, dass nicht gewährleistet ist, dass Ihr KFZ nach der Reparatur mangelfrei ist. Entweder wird es deutlich erhöhte Abgaswerte haben, oder eine verminderte Leistungsfähigkeit.
- Rücktritt: nach gescheiterter oder verweigerter Nachbesserung können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Falle könnte jedoch eine nicht unerhebliche Nutzungsentschädigung auf Sie zukommen.
- Lieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeuges: Unserer Auffassung nach lässt sich der Mangel – Stand jetzt – nicht durch die von VW angebotenen Reparaturen beheben, weshalb eine Nachbesserung ausscheidet. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeuges.
- Minderung: Sie können auch den Kaufpreis rückwirkend mindern und somit eine Kompensation für den Wertverlust erhalten (erst nach gescheiterter Nacherfüllung).
- Schadensersatz
- Gegen das Autohaus, in dem Sie Ihren PKW gekauft haben.
- Gegen den Hersteller
- In den meisten Fällen haben Sie keinerlei Vertragsbeziehung zum Hersteller Ihres Fahrzeuges, weshalb Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht ausscheiden.
- Dafür stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Deliktsrecht oder gar aufgrund sittenwidriger Schädigung zu.
Möglicherweise können Sie auch den Finanzierungsvertrag widerrufen. Dies wäre der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung rechtlich fehlerhaft ist.
Dies hätte zur Folge, dass der Kaufvertrag als verbundenes Geschäft regelmäßig auch rückabgewickelt wird.
Aufgrund eines großen Erfahrungsschatzes im Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine kompetente Überprüfung Ihres Finanzierungsvertrages gewährleistet.
Der Erfolg der von Volkswagen angebotenen Nachbesserung wird von vielen Seiten bezweifelt.
Die bisherige manipulative Software sorgte dafür, dass die Abgasverbrennung auf dem Prüfstand eine große Menge der Abgase zurückführte. Dadurch wurden die Werte zwar beschönigt, aber diese Praxis wäre auf Dauer schädlich für den Motor. Im normalen Fahrzeugmodus wurden diese Abgase nicht zurückgeführt, weshalb auch eine Diskrepanz zwischen den Werten entstand.
Das von VW im Zuge der Nachbesserung aufgespielte Software-Update sorgt nunmehr dafür, dass diese zwei Modi vermischt werden und ein beträchtlicher Teil der Abgase zurückgeführt werden. Man könnte durchaus die Überlegung aufstellen, dass eine Nachbesserung also aufgrund der möglichen Schädlichkeit unzumutbar sei.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, die Volkswagen Nachbesserung in Anspruch zu nehmen.
In jedem Fall sollten Sie nicht lange zögern, denn Verjährung droht!
Auch wenn Sie ein noch sehr junges Fahrzeug haben oder der Verzicht der Einrede der Verjährung erklärt wurde, droht die Verjährung Ihrer Ansprüche. Die Verjährungsfrist ist jedoch abhängig von dem Fahrzeughersteller, da sich der Ablauf der Verjährungsfrist nach dem Bekanntwerden der Manipulation richtet. Lassen Sie gerne Ihre Fristen prüfen.