Kapitalmarktrecht in Frechen
Das Kapitalmarktrecht umfasst dem Grunde nach den Finanzmarkt für Mittel-und langfristige Kapitalbeschaffung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
Im Bereich des Privatrechts ist jedoch in erster Linie die Rechtsbeziehung zwischen der Bank bzw. ihres Anlageberaters oder des freien Anlageberaters zu dem Anleger. Hierbei können sich folgende Problembereiche ergeben:
Falschberatung, Haftung des Anlageberaters, Prospekthaftung, Haftung der Bank, Verjährung von Ansprüchen des Anlegers, geschlossene Fonds.
Ihre Vorteile einer fundierten Rechtsberatung
Spätestens seit der Finanzkrise ist das Thema Anlageberaterhaftung sehr aktuell. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Anleger in ihren Rechten zu stärken und eine Richtlinie für Anlegerrechte geschaffen. Der Anleger kann aus verschiedenen Gründen Ansprüche gegen den Anlageberater geltend machen. Eine eingehende rechtliche Überprüfung kann sich daher in jedem Fall lohnen.
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