Falschberatung
Wann liegt eine Falschberatung vor?
Rechtlich liegt eine Falschberatung vor, wenn folgende Punkte von dem Anlageberater nicht ordnungsgemäß abgearbeitet wurden:
- das verkaufte Produkt muss zu den Wünschen des Kunden passen (anlegergerechte Beratung)
- der Anlageberater muss genauestens über das Produkt informieren und die Risiken ausführlich und verständlich darlegen (anlagegerechte Beratung).
Sind diese beiden wesentlichen Punkte nicht erfüllt, ist von einer Falschberatung auszugehen.
Der Anlageberater muss für eine ordnungsgemäße Beratung immer den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft ausforschen. Zudem die wirtschaftliche Ausgangssituation, die Anlageziele und die bisherigen Erfahrungen berücksichtigen. Das empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen. Falls dies nicht der Fall ist, liegt eine Falschberatung vor.
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