Geschlossene Fonds
– wie Medienfonds, Schiffsfonds, Private Equity-Fonds, Immobilienfonds und Anlagen zur regenerativen Energien (z.B. Windkraftwerk oder Photovoltaik)
Der BGH hat bereits entschieden:
Der Vermittlung eines geschlossenen Fonds ist per se keine sichere Anlage.
Die Bank muss auf Provisionen für die Anlageberatung hinweisen (Rückvergütungsprovisionen / KICK-BACKS)
Die Beteiligung des Anlegers an einen geschlossenen Fond stellt rechtlich gesehen eine Unternehmensbeteiligung dar. D.h. der Anleger beteiligt sich an einem Unternehmen und ist damit sämtlichen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung bis hin zum Totalverlust seines Kapitals ausgesetzt.
Risiken
Demzufolge ist die Beratung, die dem Anleger einen geschlossenen Fonds anbietet, mit besonderem Bedacht auszuführen. Der Anleger ist nicht nur auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen, sondern auch auf etwaige andere Risiken wie Kursschwankungen, mangelnde Fungibilität (Umwandlungsmöglichkeit der Anlage) und die Kapitalbeschaffung des Fonds.
Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit das System des geschlossenen Fonds von Betrügern ausgenutzt. Der Anlageberater ist daher verpflichtet auch die Seriosität der Fondsgründer zu prüfen.
Schutz der Anleger
Es wurde bereits mehrfach von Verbraucherzentralen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ein grundsätzliches Verbot des Vertriebs von geschlossenen Fonds in Deutschland-so wie es bereits in den meisten EU-Staaten existiert-gefordert. Dies jedoch bislang ohne Erfolg. Dies zeigt, welche Vorsicht bei der Investition in einen geschlossenen Fonds geboten ist.
Sollten Sie in einen geschlossen Fonds investiert haben und das Gefühl haben, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Seite.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.