Haftung des Anlageberaters
Die Haftung der Bank und des freien Anlageberaters bei Falschberatung
Die Beratungs- und Aufklärungspflichten im Anlagegeschäft sind ein in letzter Zeit häufig diskutiertes Thema. Die durch die Falschberatung verursachten hohen Verluste bei Anlegern sind enorm. Letztendlich geht es um die Frage, ob der Anlageberater sämtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung erfüllt hat und welche Rechte der Anleger aus dem Beratungsvertrag hat.
Die Bank haftet für den bei ihr angestellten Anlageberater.
Regelmäßig ist es erfolgversprechender die Bank in die Haftung zu nehmen als einen freien Anlageberater.
Dennoch sind sowohl der freie Anlageberater als auch der bei der Bankangestellte Anlageberater verpflichtet, den Anleger vollständig und ausführlich zu beraten.
Häufig sind die Anleger der Ansicht, dass sie selbst verpflichtet gewesen seien, sich über die Anlage, die der Beraterin empfohlen hat, vor Vertragsunterzeichnung zu informieren.
Dies ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht der Fall. Der Anlageberater ist verpflichtet sie ausführlich und vollständig zu beraten. Sie hingegen als Anleger dürfen sich auf die Aussagen ihres Anlageberaters verlassen.
Unser Tipp
„Gerade ältere Menschen werden oft Opfer der klassischen Anlageberatung!“
Senioren sind für Anlageberater oftmals leichte Beute, weil der Finanzberater für sie noch den „Bankbeamten“ darstellt, der die Produkte ohne Eigeninteresse verkauft. Der (unberechtigte) Vertrauensvorschuss in den Bankberater ist regelmäßig sehr groß. Wir erstellen Ihnen gerne eine Checkliste wie Sie einen seriösen Berater erkennen und auf welche Aspekte es bei der Anlageberatung ankommt.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns! Rufen Sie uns an unter 02234 – 2193229 oder schreiben Sie eine Mail an thiele@p11-ra.de – wir beraten Sie gerne.