Prospekthaftung
Der Anleger soll durch die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsprospekte ein möglichst genaues Bild über die realen Grundlagen der angebotenen Wertpapiere erhalten. Er soll sich insbesondere ein Urteil über die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit des Emittenten und mittelbar über die Qualität der Papiere bilden können. Sind die hierzu erforderlichen Angaben in dem Prospekt unrichtig oder unvollständig, so kann dies eine Haftung der hierfür Verantwortlichen begründen.
Fehler im Anlageprospekt
Nach altem Recht trug den Anleger die Beweislast für den Nachweis, dass der Erwerb der Wertpapiere aufgrund des fehlerhaften Prospektes erfolgte. Dies führte oftmals dazu, dass der Anleger seinen Anspruch nicht durchsetzen konnte. Diese Beweislast wurde nunmehr zugunsten des Anlegers umgekehrt. Die genaue Überprüfung des Anlageprospektes lässt häufig auf Fehler stoßen, die den Anleger berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schadensersatz
Nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes ist der Anleger finanziell so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er die Anlage nicht gezeichnet hätte. Dies bedeutet regelmäßig, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital (Anlagesumme + Agio) zurück erhält und dafür die Beteiligung an die Bank herausgeben muss.
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