Wichtige Entscheidungen zum Reiserecht Nicht immer verläuft eine gebuchte Reise wie geplant. Einige aktuelle Entscheidungen über Ihre Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter sind für Sie interessant:

So entschied kürzlich das Amtsgericht Hamburg-Harburg, dass es dem Kunden vor Beginn einer im Internet reservierten Reise gestattet ist, den Vertrag dem Veranstalter gegenüber zu widerrufen, auch wenn dieser die Reservierung noch nicht bestätigt hat. Daneben kann aber auch der Reiseanbieter gegenüber dem Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein, wenn zum Beispiel durch einen Softwarefehler auf der Internetseite des Anbieters ein falscher Reisepreis angegeben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch Vermittler von Reisen (also Reisebüros) Informationspflichten gegenüber dem Reisenden haben und im Fall der Verletzung dieser Pflichten für Schäden haften. So muss der Kunde beispielsweise über Fluggesellschaften aufgeklärt werden, bei denen ein erhöhtes Gefahrenpotienzial besteht, weil dort bestimmte Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Die schwarze Liste der gefährlichen Flieger finden Sie unter www.dgfr.de.

Auch die Ferienanlagen vor Ort müssen natürlich vom Reiseveranstalter geprüft werden, damit die Sicherheit der Reisenden gewährleistet ist. Das OLG Köln urteilte jüngst, dass auch Balkonbrüstungen vor dem gebuchten Zimmer auf ausreichende Höhe hin untersucht werden müssen. Dagegen entschied das LG Düsseldorf, dass sich die sog. Verkehrssicherungspflicht nur auf die Sicherheitsrisiken bezieht, die bei genauem Hinsehen jedermann aufgefallen wären.

Zuletzt noch ein wichtiger Hinweis. Durch die gesetzliche Reiseinsolvenzversicherung bekommen Sie Reisekosten bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters erstattet. Haben Sie aber nach der Reise Ansprüche wegen Mängel, besteht im Fall der Insolvenz des Unternehmers laut BGH dafür kein Versicherungsschutz.


Matthias Felsmann/Magnus von Treyer

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