GAT und Co. – Wer bezahlt meinen unbrauchbaren Rußpartikelfilter?
Fahren Sie einen Diesel? Haben Sie auch schon in einer Werkstatt einen Rußpartikel-filter einbauen lassen, um die gesetzliche Vorgaben zur Verringerung des Ruß-ausstoßes zu erfüllen? Dann könnte es sein, dass bei Ihnen ein Rußpartikelfilter der Hersteller Bosal, GAT oder Tenneco eingebaut wurde.
Dann haben Sie ein Problem: Die Rußpartikelfilter der genannten Hersteller erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht. Das war natürlich sicher nicht Ihrer Werkstatt bekannt, die den Filter bei einem dieser Lieferanten gekauft hat. Ob die Hersteller von der Mangelhaftigkeit ihrer Filter wussten, wird gerade in einem Strafverfahren wegen Betruges geklärt.
Dies hilft dem Kunden jedoch leider nicht weiter, denn er steht nun vor dem Problem, dass er gerne Ersatz für seinen nutzlosen Rußpartikelfilter haben würde, aber nicht weiß von wem und wie.
Die meisten betroffenen Werkstätten lehnen jeglichen Austausch der Rußpartikelfilter ab und begründen dies damit, dass nicht sie, sondern die Hersteller des Filters einen Fehler gemacht hätten.
Die Werkstätten verkennen jedoch dabei die eindeutige Rechtslage: Die Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich zwischen den Vertragspartnern. Ein Verweis auf Dritte als Zulieferer ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Hersteller wie die GAT GmbH bisher selbst keine funktionstüchtigen Rußpartikelfilter herstellen können, ist auch dies niemals das Problem des Kunden. Dieser kann im Ergebnis ohne weiteres den Einbau eines funktionierenden Ersatzfilters – notfalls eines anderen Herstellers – verlangen. Im Zweifel sollte er sich dabei anwaltlicher Hilfe bedienen.