Der Missbrauch mit der Vollmacht und wie Sie sich dagegen schützen können!

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, durch eine Vorsorgevollmacht frei und selbstbestimmt regeln zu können, wer sich im Falle beispielsweise einer Altersdemenz um ihre Angelegenheiten kümmert und für Ihre Interessen einsetzt. Doch hiermit sind erhebliche Gefahren verbunden. Denn die Vorsorgevollmacht verleiht dem Bevollmächtigten das Recht in wesentliche Lebensbereiche des Betroffenen einzugreifen. Da dies darüber hinaus nicht selten die Verwaltung eines beträchtlichen Vermögens beinhaltet, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, sollten Sie daher wichtige Grundregeln beachten! Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung frei von Willensmängeln agieren. Bei Zweifeln, insbesondere einer beginnenden Altersdemenz, ist es daher unerlässlich, dass Sie einen Facharzt (Neurologen) hinzuzuziehen und sich die Einsichtsfähigkeit schriftlich bestätigen lassen. Dringend zu beachten ist zudem, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens einsetzen, die Ihren Willen frei von finanziellen Vorteilen umsetzt. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen nahen Angehörigen handeln, da oftmals durch die Vorsorgevollmacht eine günstige Ausgangsposition für einen nachfolgenden Erbstreit geschaffen werden soll. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Missbrauchstatbestand kommen, so bleibt Ihnen nur noch der Weg zum Betreuungsgericht, durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers.

Auch hierbei beraten und unterstützen wir Sie gerne im Rahmen eines für Sie kostenfreien Erstberatungsgesprächs.

 

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